Trauung

Trauung

Auf dem Standesamt wird eine Ehe gesetzlich geschlossen. Dies ist Voraussetzung für die kirchliche Trauung. Nach evangelischem Verständnis ist die Liebe zwischen zwei Menschen ein Geschenk Gottes.

Bei der kirchlichen Heirat sagen zwei Menschen vor Gott und der Gemeinde, dass sie sich füreinander entschieden haben, Verantwortung übernehmen und immer wieder neu für ihre Liebe sorgen wollen. In der kirchlichen Trauung bekommt das Paar den Segen Gottes zugesprochen: Gott möge es in seiner Ehe begleiten.

Sie sind evangelisch und möchten sich Gottes Segen für Ihr gemeinsames Leben zusprechen lassen?

Das geschieht in einem Traugottesdienst, den Sie mitgestalten können, indem Sie Lieder, Gebete, Worte aus der Bibel u. a. aussuchen.

Alle – auch die ganz praktischen Fragen – besprechen Sie möglichst frühzeitig mit der Pfarrperson Ihrer Kirchengemeinde in einem Traugespräch.

 

Woran müssen Sie denken?

In der Evangelischen Kirche im Rheinland setzt die Trauung voraus, dass die beiden Eheleute einer christlichen Kirche angehören, einer/eine muss Mitglied der evangelischen Kirche sein.

Ausnahmsweise dürfen Pfarrerinnen und Pfarrer auch Eheleute trauen, von denen nur der Partner/die Partnerin evangelisch ist, der/die andere aber keiner christlichen Kirche angehört. In diesem Fall sollen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die evangelische Frau oder der evangelische Mann muss die Trauung wünschen, der Partner/die Partnerin dem zustimmen und sich außerdem im Traugespräch bereit erklären, das christliche Verständnis der Ehe zu achten.