„Schön, dass Sie zu uns gehören wollen!“
Kircheneintritt
Der Kircheneintritt ist viel einfacher geworden.
Sie gehen zu Ihrem zuständigen Pfarrer/Ihrer zuständigen Pfarrerin, möglichst nach vorheriger Terminabsprache. Auch wenn Sie der Kirche zur Zeit nicht angehören, ist die Zuständigkeit über Ihren Wohnort geregelt. Wenn Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, dann suchen Sie bitte im Straßenverzeichnis nach Ihrer Straße und finden so „Ihren“ Pfarrer bzw. „Ihre“ Pfarrerin. Dann füllen Sie gemeinsam das Antragsformular aus (es ist nun mal so bürokratisch) und unterschreiben den Antrag. Anschließend unterschreibt der Pfarrer/die Pfarrerin – und damit sind Sie (wieder) Mitglied der evangelischen Kirche.
Kircheneintritt
Wenn Sie von der katholischen (oder einer anderen) Kirche übertreten wollen, dann müssen Sie zunächst beim Amtsgericht Dinslaken austreten, bevor Sie den Antrag stellen können. Dann finden in der Regel ein oder mehrere Gespräche zwischen Ihnen und dem Pfarrer/der Pfarrerin statt, in denen Sie über sich einige wenige Grundlagen der evangelischen Kirche unterhalten. Hier ist die Praxis unterschiedlich.
Zusätzlich gibt es im gesamten Bereich der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) sogenannte Eintrittsstellen. Eine Übersicht über die Eintrittsstellen unserer Landeskirche (EKiR) finden Sie hier. Kircheneintrittsstellen.